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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Legende Avatar von Friedrich
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    Friedrich ist gerade online

    Einbrecher krankenhausreif schlagen rechtslage

    Wie ist das rechtlich eigentlich? Mal angenommen mitten in der Nacht würde ein Einbrecher bei euch zuhause Einbrechen und ihr schlagt den bewusstlos so das er ins krankenhaus muss

    Würde man dafür eine Strafe bekommen? Weil das man Leute nicht bewusstlos schlägt ist ja klar, aber bei einem Einbrecher der zu dir in die Wohnung kommt? Wie ist da die Rechtslage? Ist das Selbstverteidigung? Kriegt man dann eine Strafe wegen schwerer Körperverletzung?

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    I'm an Ass Man! Avatar von Leichenteich
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    Leichenteich ist offline
    Ich denke das zählt unter Selbstverteidigung

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
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    Liebelein ist offline
    Ist der Typ geschickt,
    bist du gefickt.

    Deutschland ist recht übel in dieser Angelegenheit.

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Legende Avatar von Friedrich
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    Friedrich ist gerade online
    Zitat Zitat von Liebelein Beitrag anzeigen
    Ist der Typ geschickt,
    bist du gefickt.

    Deutschland ist recht übel in dieser Angelegenheit.
    Aber was wird denn von einem erwartet was man in so einer Lage tun sollte?

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Fussel333
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    Fussel333 ist gerade online
    Würde auch sagen... kommt drauf an.

    Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit.

    Einbruch ist es erstmal nur wenn ein Fenster, Tür oder ähnliches beschädigt wird um sich Zugang zu verschaffen. Ansonsten wäre es lediglich Hausfriedensbruch evt. in Kombination mit Diebstahl.

    Bzw. wenn der "Einbrecher" eine Wand einreißt.

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Legende Avatar von Friedrich
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    Friedrich ist gerade online
    Zitat Zitat von Fussel333 Beitrag anzeigen
    Würde auch sagen... kommt drauf an.

    Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit.

    Einbruch ist es erstmal nur wenn ein Fenster, Tür oder ähnliches beschädigt wird um sich Zugang zu verschaffen. Ansonsten wäre es lediglich Hausfriedensbruch evt. in Kombination mit Diebstahl.

    Bzw. wenn der "Einbrecher" eine Wand einreißt.
    Naja er schlägt zum Beispiel ein Fenster ein und steht dann mitten in deiner Wohnung

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
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    Liebelein ist offline
    Zitat Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
    Aber was wird denn von einem erwartet was man in so einer Lage tun sollte?
    Polizaei anrufen.

    Zitat Zitat von Fussel333 Beitrag anzeigen

    Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit.

    Siehste - dieses meine ich. Hahahahahaha. Gefickt - wie ich sagte.
    Geändert von DucklasMacDuck (15.05.2024 um 15:28 Uhr)

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    I'm an Ass Man! Avatar von Leichenteich
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    Leichenteich ist offline
    Zitat Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
    Naja er schlägt zum Beispiel ein Fenster ein und steht dann mitten in deiner Wohnung
    Am besten gehst du dann zu deinem Rechner und forderst eine Genehmigung an, ihn angreifen zu dürfen. Währendessen sagst du ihm, dass er in 2-3 Wochen von 08:00 bis 20:00 nochmal vorbeikommen kann mit Einbruchsgenehmigung Anlage 2a

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Fussel333
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    Fussel333 ist gerade online
    Zitat Zitat von Friedrich
    Naja er schlägt zum Beispiel ein Fenster ein und steht dann mitten in deiner Wohnung
    Das wäre dann Einbruch. Genauso wie wenn das Fenster mit einer Brechstange aufgebrochen wird.


    Kein Einbruch wäre es, wenn ein Fenster oder Tür offen stehen würden. Bzw. zumindest nicht verschlossen.


    Beispiel: Nur weil bei jemanden die Tür offen steht. Kann ich ja noch lange nicht einfach reingehen. Ist immer noch Hausfriedensbruch.

    Kommt dann evt. noch darauf an. Ob man vorher Kenntnis davon hatte. Das XY Nachts immer das Fenster offen lässt. Also ist das spontan passiert oder wurde das Opfer vorher ausgespäht.

    Evt. kommen dann noch weitere Delikte hinzu.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
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    Liebelein ist offline
    Ich geb dir mal nen Input, Achtung, Triggeralarm!


    Es war einmal ein rape, im Raume Köln Bonn, wenn ich mich nicht irre. Campendes Studentenpärchen im Zelt am See. Des Nachts kam der Böse mit der Säge und sprach:" Er reiche mir zum Leibe sein Weib, als das meine Säge verschone euren Leib."

    Er tat wie geheisen - und die Polizei lobte ihn für seine stramme Haltung. "Alles richtig gemacht".

    Hast du nun eine Idee?

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Relentless Nightmare Avatar von Defc
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    Defc ist offline
    Wenn jemand bei dir einbricht, hast du mit Sicherheit das Recht, dagegen vorzugehen - über die Konsequenzen würde ich mir in so einer Situation die wenigsten Gedanken machen.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Mythos
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    Xarthor ist offline
    Du hast immer ein Selbstverteidigungsrecht, wenn jemand in deinen persönlichen Rechtsraum eindringt. Allerdings bedeutet Selbstverteidigung immer, dass das jeweils mildeste Mittel Anwendung finden muss, das zur Verfügung steht. Was das im jeweiligen Fall bedeutet, kann je nach Situation völlig unterschiedlich sein. Das kann von "die Person festhalten bis die Polizei da ist" bis zu Totschlag alles sein. Es soll aber gleichzeitig verhindern, dass man mit einer Überreaktion "antwortest". Gefickt bist du, wenn du Lieblein heißt. Der darf nämlich gar nichts tun außer eine Opferrolle zu spielen.

    Übrigens darfst du Menschen immer die Freiheit rauben (also z.B. in ein Zimmer einsperren) um eine Flucht vor der Polizei zu verhindern, sofern die Person eine Straftat begangen hat. Das mildeste Mittel ist aber auch hier die Polizei sofort zu rufen und nicht aus Argwohn den Einbrecher 2 tage in der Abstellkammer eingeschlossen zu haben. Allerdings sollte man in aller erster Linie auf die eigene Sicherheit achten. Es bringt nichts den Einbrecher zu überwältigen, wenn dadurch das eigene Leben in Gefahr gerät. Siehst du, dass er ein Messer dabei hat, solltest du lieber die Flucht ergreifen, wenn möglich. Das eigene Leben zählt mehr als den Verbrecher zu fassen.

    Edit: Der letzte Satz ist auch eine Konsequenz die man berücksichtigen sollte, @Defc. Gedanken sollte man sich also schon zum Selbstschutz in der Situation machen. Im Eifer des Gefechts wird sicher auch ein weniger mildes Mittel vom Gericht als "Selbstverteidigung" angesehen, sofern man erklären kann, wieso es in den eigenen Augen kein milderes Mittel gab. Man hat nunmal nicht unbedingt die Zeit alles abzuwägen. Da zählt aber trotzdem der gesunde Menschenverstand. Jemanden erdrosseln, der sich bereits ergeben hat, wird vor Gericht sicher nicht gut enden.
    Geändert von Xarthor (13.05.2024 um 12:35 Uhr)

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Krieger Avatar von Todesgulasch
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    Todesgulasch ist offline
    Zitat Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
    Wie ist das rechtlich eigentlich? Mal angenommen mitten in der Nacht würde ein Einbrecher bei euch zuhause Einbrechen und ihr schlagt den bewusstlos so das er ins krankenhaus muss
    https://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-ma...e16333741.html

    Alle Fragen beanwortet?

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Sword Master Avatar von Vainamoinen
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    Vainamoinen ist offline
    Hatten wir nicht schonmal die Situation, dass du dir über deine Gewaltausbrüche Sorgen gemacht hast?

    Vielleicht ist eine Abklärung der Rechtslage für den Fall, dass du dich an einem Einbrecher vergehst, weniger wichtig als die Behandlung des Impulses.
    "Frozen served a political purpose: to demonstrate that a woman did not need a man to be successful. Anything written to serve a political purpose (rather than to explore and create) is propaganda, not art." ~ Jordan Peterson

    "But every writer, especially every novelist, has a "message," whether he admits it or not, and the minutest details of his work are influenced by it. All art is propaganda." ~ George Orwell

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Lord Rhapthorne
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    Lord Rhapthorne ist offline
    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Du hast immer ein Selbstverteidigungsrecht, wenn jemand in deinen persönlichen Rechtsraum eindringt. Allerdings bedeutet Selbstverteidigung immer, dass das jeweils mildeste Mittel Anwendung finden muss, das zur Verfügung steht. Was das im jeweiligen Fall bedeutet, kann je nach Situation völlig unterschiedlich sein. Das kann von "die Person festhalten bis die Polizei da ist" bis zu Totschlag alles sein. Es soll aber gleichzeitig verhindern, dass man mit einer Überreaktion "antwortest". Gefickt bist du, wenn du Lieblein heißt. Der darf nämlich gar nichts tun außer eine Opferrolle zu spielen.
    Jain, siehe Notwehrexzess. Die Gesetzeslage ist mMn. eh Sinnfrei, da die ganze Notwehrsache darauf baut dass die angegriffene Partei bei normalbewusstsein ist. Wenn nun aber der Einbrecher in deiner Wohnung steht setzt bei jedem Normalen Menschen doch völlig das rationale denken aus.

    Übrigens darfst du Menschen immer die Freiheit rauben (also z.B. in ein Zimmer einsperren) um eine Flucht vor der Polizei zu verhindern, sofern die Person eine Straftat begangen hat. Das mildeste Mittel ist aber auch hier die Polizei sofort zu rufen und nicht aus Argwohn den Einbrecher 2 tage in der Abstellkammer eingeschlossen zu haben. Allerdings sollte man in aller erster Linie auf die eigene Sicherheit achten. Es bringt nichts den Einbrecher zu überwältigen, wenn dadurch das eigene Leben in Gefahr gerät. Siehst du, dass er ein Messer dabei hat, solltest du lieber die Flucht ergreifen, wenn möglich. Das eigene Leben zählt mehr als den Verbrecher zu fassen.
    Das ist korrekt, dann muss man sich allerdings damit abfinden wenn man dabei nicht unbeschadet davonkommt. Das Jedermannsrecht zwingt natürlich den anderen nicht magisch dazu sich festnehmen zu lassen. Denn der vermeintliche Straftäter hat ja potentiell alles recht sich zu wehren, schließlich kann er ja ggf. garnicht wissen dass er eine Straftat begangen hat oder er denkt er wird gerade von hinten überfallen und jemand will ihn unrechtmäßig seiner Freiheit berauben.

    Gleiches gilt wohl auch für Zivilpolizisten, kann im Affekt ja jeder sagen.





    In dem konkreten Fall ist es natürlich schwierig, dein Notwehrrecht besteht solang bis der Einbrecher deine Wohnung verlassen hat, und wenn er das nicht freiwilligt macht (was sehr unwahrscheinlich ist) werden wohl ein paar Faustschläge das mildeste Mittel sein - und dabei riskiert man schon Totschlag.

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
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    Liebelein ist offline
    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Gefickt bist du, wenn du Lieblein heißt. Der darf nämlich gar nichts tun außer eine Opferrolle zu spielen.
    So wie ich dich kenne, hast du fundierte Gründe für meine Erwähnung in diesem Kontext Leider entziehen diese sich mir gerade noch.

    Baseline meines Gesagten ist, gebe acht bei der Wehr gegen einen Aggressor, das deutsche Gerichte nicht dich zur Verantwortung ziehen.
    Das meine ich auch so, damit kann jetzt jeder anstellen was er möchte.

    Warte halt hinter der Tür mit nem Kerzenleuchter auf den Einbrecher, und ziehe ihm diesen über den Kopp. Geht der in deiner Bude kaputt, wünsche ich dir viel Spaß. Spricht er danach das Leben lang komisch - Selbiges.

    Der Klassiker ist doch der Einbrecher, der in dein ausgehobenes Teichloch im Garten fällt, welches nicht abgesperrt war.



    Zitat Zitat von Lord Rhapthorne Beitrag anzeigen
    Das ist korrekt, dann muss man sich allerdings damit abfinden wenn man dabei nicht unbeschadet davonkommt.
    Ich glaube, das dies nicht ganz korrekt ist. Wenn ich einen Ladendieb festhalte bis die Polizei da ist, und mir in der Zeit ein paar Hiebe einfange, laufen diese Hiebe ebenfalls unter Körperverletzung. Also in diesem Sinne muss ich mich damit nicht abfinden.
    Geändert von Liebelein (13.05.2024 um 15:36 Uhr)

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Mythos
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    Xarthor ist offline
    Zitat Zitat von Liebelein Beitrag anzeigen
    So wie ich dich kenne, hast du fundierte Gründe für meine Erwähnung in diesem Kontext Leider entziehen diese sich mir gerade noch.

    Baseline meines Gesagten ist, gebe acht bei der Wehr gegen einen Aggressor, das deutsche Gerichte nicht dich zur Verantwortung ziehen.
    Das meine ich auch so, damit kann jetzt jeder anstellen was er möchte.

    Warte halt hinter der Tür mit nem Kerzenleuchter auf den Einbrecher, und ziehe ihm diesen über den Kopp. Geht der in deiner Bude kaputt, wünsche ich dir viel Spaß. Spricht er danach das Leben lang komisch - Selbiges.
    Das ist auch ein Hinterhalt mit Verletzungsabsichten. Ich denke, das wäre noch machbar, wenn du zuvor eine Waffe gesichtet hast und du Todesangst gehabt hast. Aber nicht nur weil jemand in die Wohnung eingebrochen ist.

    Mein vorheriger Post mit Kontext zu dir war natürlich etwas scherzhaft gemeint. Mir war schon klar, dass du dich darauf bezogen hast, dass man bei Notwehr auch selbst ins Visier der Behörden geraten kann. Aber in aller Regel wird es dennoch zu deinen Gunsten ausgelegt. Im Zweifel kann man selbst das Gerichtsurteil anfechten. Aber bis dahin müssen schon Staatsanwaltschaft und 1. Gerichtsinstanz ein Fehlurteil gefällt haben (sind ja auch nur Menschen).

    Der umgekehrte Fall ist in den USA. Da haben Leute schon die eigenen Familienmitglieder aus Angst durch die Tür erschossen, weil sie dachten, es handle sich um Einbrecher. Von daher bin ich mit der Handhabung in Deutschland ganz zufrieden. Ansonsten verweise ich auch nochmal (auch an Lord Rhapthorne gerichtet) an Todesgulaschs verlinken Artikel. Der spiegelt ziemlich genau das wider, wie ich das Recht selbst auch verstanden habe und wie ich es bereits in meinem ersten Post meinte.

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Waldläufer Avatar von Kalaschnikow
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    Kalaschnikow ist offline
    Gibt es kein Wlan im Paulaner-Garten oder war googlen zu einfach?

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Mythos Avatar von Ajanna
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    Ajanna ist offline
    Zitat Zitat von Liebelein Beitrag anzeigen
    Ich geb dir mal nen Input, Achtung, Triggeralarm!


    Es war einmal ein rape, im Raume Köln Bonn, wenn ich mich nicht irre. Campendes Studentenpärchen im Zelt am See. Des Nachts kam der Böse mit der Säge und sprach:" Er reiche mir zum Leibe sein Weib, als das meine Säge verschone euren Leib."

    Er tat wie geheisen - und die Polizei lobte ihn für seine stramme Haltung. "Alles richtig gemacht".

    Hast du nun eine Idee?
    Er hat's ja nicht einstecken müssen.
    Wahrscheinlich haben sie nur Angst um ihre Zivilpolizisten. Ansonsten fällt mir kein Grund ein, warum man ernsthafte Verteidigung verbieten sollte. Das Zuhause der Menschen sollten sie schon hart schützen dürfen.


  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Halbgott Avatar von Apubec
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    Apubec ist offline
    Warum mit Gewalt reagieren?
    Ich würde dem noch das mitgeben was zu erneuern ist.
    Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.

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